Liebe ASVer,
am 18. April hat die Landesregierung ihre Vorschriften für das Verhalten in Sportboothäfen angepasst. Ab sofort ist „ das Slippen und Kranen des eigenen Bootes unter Einhaltung des Kontaktverbotes soweit dies selbstständig durchgeführt werden kann“ erlaubt.
Diese Regelung gilt ab dem 19. April auch für den ASVzR. Bitte beachtet das erwähnte Kontaktverbot. Eine Lockerung der Einschränkungen bedeutet nicht, dass es keine Einschränkungen mehr gibt. Gruppenbildung, gemeinsame Pausen, gemeinsames Arbeiten oder eben auch das Slippen mit mehreren Personen ist nach wie vor nicht gestattet. Es gilt weiterhin ein Abstandsgebot von 2m. Es gibt viele Berichte, dass die Polizei das Kontaktverbot kontrolliert und auch Ordnungsgelder verhängt. Bitte achtet weiterhin darauf, das Vereinsfremde nicht unser Grundstück betreten, auch nicht für ein kurzes „Hallo“. Bitte weiterhin auch die Toilettenräume nur einzeln betreten und benutzen.
Elmar hat sich um einen Krantermin gekümmert. Dies ist, aufgrund der hohen Nachfrage in dieser Zeit auch nicht ganz einfach. Wir haben eine Reservierung für den 2. Mai. Wir wissen, dass dies nicht mehr so ganz weit weg ist. Erst durfte Keiner Arbeiten und nun soll alles fertig sein – das ist schwierig. Aber, der Alternativtermin ist erst am 13. Juni und das ist auch keine wirklich schöne Alternative. Wir möchten die Bootseigner bitten, ihre Boote für einen Krantermin am 2. Mai vorzubereiten. Die Landesregierung hat das Kranen bisher noch nicht freigegeben, aber in 2 Wochen wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit so weit sein. Wer bis zum 2. Mai absolut nicht fertig werden kann, melde sich bitte bei Elmar. Noch haben wir eine Slipanlage und können diese nutzen. Aufgrund der technischen Voraussetzungen ist dies jedoch nur begrenzt möglich und muss koordiniert werden.
Bitte achtet alle auf euch und bleibt schön gesund.
Mit sportlichem Gruß
Joachim Poppe
für den Vorstand des ASVzR